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L 17
Wer früher startet, ist schneller am Ziel!
Bereits mit 16 Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen und mit nur 17 Jahren schon allein Auto fahren!
1. Ausbildungsphase:
- Theorie: 26 UE Basiskurs + 6 UE Spezialkurs B
- 12 Fahrlektionen (FL + Schüler + FS Auto)
- 1000 km Privatausbildung (Schüler + Begleiter + eigenes Auto)
- 1. begleitende Schulung: 1 Fahrlektion + Nachbesprechung (Schüler + FL + Begleiter + eig. Auto)
- 1000 km Privatausbildung (Schüler + Begleiter + eigenes Auto)
- 2. begleitende Schulung: 1 Fahrlektion + Nachbesprechung (Schüler + FL + Begleiter + eig. Auto)
- 1000 km Privatausbildung (Schüler + Begleiter + eigenes Auto)
- Perfektionsschulung: 3 Fahrlektionen (Schüler + FL + FS Auto)
- Computerprüfung
- praktische Prüfung
Anforderungen an den Begleiter und das Ausbildungsfahrzeug findest unter Infos/Checklisten.
2. Ausbildungsphase nach erfolgreicher Führerscheinprüfung.
L17 wird in Deutschland seit 1. Juli 2011 nicht anerkannt!
Bis 1. Juli 2011 waren Besitzer/Besitzerinnen einer Lenkberechtigung für die Klasse B, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (L17) auch in Deutschland berechtigt, Kraftfahrzeuge zu lenken und zwar unabhängig davon, ob in Deutschland ein Wohnsitz begründet wurde oder nicht. Mit Gültigkeit vom 1. Juli 2011 wurde die Rechtslage geändert. Nunmehr gilt bis auf weiteres Folgendes:
Besitzer/Besitzerinnen einer österreichischen Lenkberec
- bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland keine Kraftfahrzeuge (Pkw) lenken;
- bei Begründung eines Wohnsitzes (auf die Dauer von mindestens sechs Monaten) Kraftfahrzeuge (Pkw) lenken, wenn sie den Führerschein nicht umtauschen. Im Fall des Umtausches des Führerscheines wird die deutsche Fahrerlaubnis erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt, es ist jedoch eine Teilnahme am deutschen System des „Begleitenden Fahren ab 17“ möglich.
