klasse c1 / c   ·   klasse c1e / ce   ·   grundqualifikation c95   ·   zurück

klasse c1 / c



Vom Profi lernen -
für den Beruf oder einfach nur so!


Unsere Fahrlehrer kennen die Branche und geben dir ihr ganzes Wissen weiter, das du für einen sicheren Umgang mit den großen Brummer brauchst.

C1 oder C

C1: Limitierung des HzGG bei LKWs auf 7,5 t; ab dem 21. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung

Voraussetzungen:

  • C1: vollendetes 18. Lebensjahr
  • C: vollendetes 21. Lebensjahr

Ausbildung Theorie:

  • 26 UE Basiskurs + 6 UE B-Spezialkurs
    (wenn Klasse B nicht vorhanden)
  • 10 UE Spezialkurs Klasse C (B  ⇒ C)
  • Computerprüfung

Ausbildung Praxis:

  • 8 Fahrlektionen B + 12 Fahrlektionen C
    (wenn Klasse B nicht vorhanden)
  • 8 Fahrlektionen C (B  ⇒ C)
  • Praxisprüfung

Ab 10. September 2009 ist die Grundqualifikation C95 gesetzlich vorgeschrieben!