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klasse c1 / c
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C1 oder C
C1: Limitierung des HzGG bei LKWs auf 7,5 t; ab dem 21. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung
Voraussetzungen:
- C1: vollendetes 18. Lebensjahr
- C: vollendetes 21. Lebensjahr
Ausbildung Theorie:
- 26 UE Basiskurs + 6 UE B-Spezialkurs
(wenn Klasse B nicht vorhanden) - 10 UE Spezialkurs Klasse C (B ⇒ C)
- Computerprüfung
Ausbildung Praxis:
- 8 Fahrlektionen B + 12 Fahrlektionen C
(wenn Klasse B nicht vorhanden) - 8 Fahrlektionen C (B ⇒ C)
- Praxisprüfung
Ab 10. September 2009 ist die Grundqualifikation C95 gesetzlich vorgeschrieben!
