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Wie oft kann man den Führerschein wiederholen?

Wenn´s mit der Theorie oder Praxis nicht klappt, keine Bange. Im Normalfall kannst du nach 14 Tagen erneut antreten. Hier erfährst du mehr dazu! 

Wie oft kann man den Führerschein wiederholen?

Manchmal soll es einfach nicht sein, das Prüfungsergebnis fällt negativ aus. Das kann allen passieren, ist aber noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Hoffentlich kannst du es kaum erwarten, erneut anzutreten. 

Wie oft kann man den Führerschein wiederholen, diese Frage hören wir immer wieder, gerade wenn sich etwas Unsicherheit breitmacht. Tatsächlich gibt es hier keine Einschränkungen, du musst nur die Wartezeiten sowie die richtige Abfolge einhalten.

Die Theorieprüfung wiederholen 

Der Theorieteil läuft recht geradlinig ab. Bei dieser computerisierten Prüfung erhältst du einige Multiple-Choice-Fragen. Je nach Fragen können eine bis alle Antworten korrekt sein. Um zu bestehen, musst du 80 % der möglichen Punktzahl erreichen. Die Anzahl der „erlaubten“ falschen Fragen hängt von der Gewichtung ab. Klappt es nicht, muss der praktische Teil warten, denn nun gilt es die sogenannte Reprobationsfrist abzusitzen. Diese Wartezeit dauert zumindest zwei Wochen, dann kannst du es erneut mit der theoretischen Fahrprüfung versuchen. Die verkehrspsychologische Untersuchung bei mehrfachem Durchfallen wurde inzwischen abgeschafft. 

In der Fahrschule Koch bieten wir eine „Vorprüfung“ oder „Garantieprüfung“ vor der eigentlichen Theorieprüfung an. Erreichst du zweimal hintereinander mehr als 90 %, musst du bei Nichtbestehen der eigentlichen Prüfung keine Wiederholungsgebühr zahlen. Außerdem bieten wir dir die Möglichkeit, die Prüfung bei schwachem Vorprüfungsergebnis zu verschieben. So gehst du entspannter und stressreduzierter an die Angelegenheit heran.

Die praktische Fahrprüfung wiederholen

Es gibt verschiedene „Möglichkeiten“, durch die praktische Prüfung zu fallen, sei es eine bestimmte Art und/oder Anzahl an Fehlern, gesundheitliche Probleme oder gravierende Fahrfehler, die ein Eingreifen des Fahrlehrers verlangen, vielleicht sogar zum Unfall führen. 

Spezialfall Prüfungsbetrug

In glückicherweise sehr, sehr seltenen Fällen bedienen sich Prüflinge unlauterer Mittel – technischer Hilfen oder anderer Personen – um sich einen Vorteil bei der theoretischen Fahrprüfung zu ergattern. In solch gravierenden Fällen gibt es eine Sperrfrist von neun Monaten, bevor die Theorieprüfung wiederholt werden darf. Anders gesagt: Betrug lohnt sich nicht. 
Hol dir die besten Voraussetzungen für deine automobile Zukunft in der Fahrschule Koch und melde dich gleich heute!