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Wie lange dauert der L17-Führerschein?

Infos rund um deine L17-Führerscheinausbildung

Die vorgezogene Lenkberechtigung L17 ermöglicht den automobilen Einstieg in Straßenverkehr ab dem 17. Lebensjahr. Diese Ausbildungsvariante kann bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden und nimmt mehr Zeit als der klassische B-Führerschein in Anspruch. 

Wie lange dauert der L17-Führerschein wirklich? Wie viele Kilometer müssen absolviert werden? Und darf mit dem L17 ins Ausland? 

Diese und weitere brennende Fragen beantworten wir dir natürlich gerne.

Von der Theorie zur Praxis
Step by Step zum Führerschein

Du kannst deine L17-Ausbildung ab 15,5 Jahren beginnen. Bitte beachte, dass die behördliche Ausstellung des L17-Bescheids bis zu drei Wochen dauern kann. Bevor es allerdings ins Auto geht, sind 32 Theoriestunden – 20 Unterrichtseinheiten Basiskurs und 12 Unterrichtseinheiten Spezialkurs B – zu absolvieren.

Nach der theoretischen Einweisung und Prüfung geht es ins Auto für die ersten 12 Fahrlektionen. Nun sind insg. 3.000 km in Privatausbildung zurückzulegen. 

Für deine Begleitperson gilt:

  • Maximal ein bis zwei Personen
  • Bestehendes Naheverhältnis (z. B. Familie)
  • Die Behörde muss im Antrag über den/die Begleiter*in informiert werden.
  • Nach jeweils den ersten beiden 1.000 km steht eine Überprüfungsfahrt an, dann folgt nach drei weiteren Fahrlektionen die praktische Prüfung, die du ab deinem 17. Geburtstag absolvieren darfst.
  • Die Theorieprüfung muss unbedingt vor der praktischen Prüfung abgelegt werden, mit einem Mindestabstand von 1 Woche.

Die zweite L17-Phase

Die 2003 in Österreich eingeführte Mehrphasenausbildung schreibt zwei weitere Module vor:

  • Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Auto plus verkehrspsychologisches Gruppengespräch (insgesamt ca. 8,5 Stunden) drei bis neun Monate nach bestandener Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule sechs bis zwölf Monate nach bestandener Prüfung

Bitte beachte, dass die L17-Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr besteht und komplettes Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt. Schwere Verstöße können eine kostenpflichtige Nachschulung und Probezeitverlängerung um ein Jahr mit sich ziehen. 

Die L17-Lenkberechtigung gilt außerhalb Österreichs nur in Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Nordirland. Mit dem 18. Geburtstag fällt diese Einschränkung.

Du interessierst dich für den L17-Führerschein? Dann melde dich gleich heute bei deiner Fahrschule Koch!